Richtiges Verhalten im Notfall
Bei allen akuten lebensbedrohlichen Notfällen (Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Verletzungen, nicht ansprechbare Person):
Rufen Sie den Notarzt !
Gehörlose, Schwerhörige und Stumme können einen Notruf per Fax an die
Nummer 08141-512201 absetzen, einen Fax-Vordruck finden Sie hier.
Für Laienhelfer gilt folgendes Vorgehen:
Algorithmus der lebensrettenden Basismaßnahmen
beim Erwachsenen
nach den Richtlinien der European Resuscitation Council von 2010
Bei nicht akut lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich außerhalb unserer Sprechzeiten an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117.
Bei Zahnmedizinischen Problemen hilft Ihnen der Zahnärztliche Notdienst Bayerns.